Aufgaben der Elternverteter
Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben. Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter der einzelnen Klassen sind beispielsweise:
-
Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich
-
Einladung und Leitung der 1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fachlehrer.
-
Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Themen und Termin sind je nach Situation der Klasse zu gestalten.
-
Ansprechpartner für die Eltern der Klassen zu sein. Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrkräften und ggf. der Schulleitung sowie bei Bedarf Einbringen in den Elternbeirat
-
Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern - Eltern - Lehrkräften) in speziellen Situationen
-
Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden (z. B. per E-Mail, per Brief oder in Klassenpflegschaftssitzungen). Informationen, die auf den Seiten der Schulhomepage eingestellt werden sollen, werden mit den Elternbeiratsvorsitzenden abgestimmt und anschließend zur Aktualisierung und Ergänzung von diesem weitergeleitet.
-
Soweit erforderlich Durchführung von Eltern-Stammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse